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Anglerkönig

Jeder Anglerverein kürt jährlich seinen Anglerkönig. Anglerkönig wird, wer im Laufe des Jahres einen Fisch gefangen hat. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, entscheidet das Los.

Ausweise

Der rechtmässige Angler führt beim Angeln stets einen Aktenkoffer mit, der die folgenden Ausweise und Urkunden enthält: Reisepass, Personalausweis, Sportfischer-Pass, Sportfischerprüfungszertifikat, Fischereierlaubnisschein, Angelkarte, Fangmeldekarte, Übersicht über Laich- Schonzeiten sowie Fangverbote und Mindestmasse, Gewässerkarte, Gewässerschutzregeln, Vereinssatzung, Mitgliederausweis, Beitragsmarken (abgestempelt) und das Vereinsabzeichen (dieses ist während des Angels sichtbar zu tragen). Alle Dokumente sind auf Verlangen vorzuzeigen! Nichtbeachtung dieser Vorschrift führt zur Konfiszierung des Anglers mitsamt Gerät.

Einsamkeit

  1. Stilles Plätzchen in Gottes freier Natur, fernab von jeder Toilette mit Wasserspülung.
  2. Geheimtipp unter Anglern, - "dort beissen sie heute" -, daher Treffpunkt zahlreicher Petrijünger.

Hecht

  1. "natürlicher" Hecht: Raubfisch mir kleinem Kopf und wenig Hirn, aber meist immer noch intelligenter als viele Petrijünger, die mehr schlecht als Hecht angeln.
  2. "toller" Hecht: Gutaussehender Enddreissiger mit silbergrauen Schläfen und wenig Hirn, welcher auf Boulevards und in Strassencaffees versucht, Backfische zu angeln.

Standort

  1. Stelle, an der welcher ein Angler ist.
  2. Stelle, an welcher Fische stehen sollen. (Nach einer unerfindliche Erfahrung stimmen 1 und 2 niemals überein).

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© 2003 T.Zenerino

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