Anglerkönig
Jeder Anglerverein kürt jährlich seinen Anglerkönig. Anglerkönig wird, wer im Laufe des Jahres einen Fisch gefangen hat. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, entscheidet das Los.
Ausweise
Der rechtmässige Angler führt beim Angeln stets einen Aktenkoffer mit, der die folgenden Ausweise und Urkunden enthält: Reisepass, Personalausweis, Sportfischer-Pass, Sportfischerprüfungszertifikat, Fischereierlaubnisschein, Angelkarte, Fangmeldekarte, Übersicht über Laich- Schonzeiten sowie Fangverbote und Mindestmasse, Gewässerkarte, Gewässerschutzregeln, Vereinssatzung, Mitgliederausweis, Beitragsmarken (abgestempelt) und das Vereinsabzeichen (dieses ist während des Angels sichtbar zu tragen). Alle Dokumente sind auf Verlangen vorzuzeigen! Nichtbeachtung dieser Vorschrift führt zur Konfiszierung des Anglers mitsamt Gerät.
Einsamkeit
Hecht
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